Ganz wichtig !!

Das berühmte "Kleingedruckte" :

 

Buchung, Bezahlung und Stornierung:

Es gelten grundsätzlich die Miet- und Stornobedingungen unseres Dienstleisters SWEEDS. Diese und weitere hilfreiche Informationen sind unter folgendem Link vollumfänglich einsehbar. Für die Richtigkeit bzw. Aktualität des hier abgedruckten Ausschnittes übernehmen wir keine Haftung.:

https://www.sweeds-ferien.de/kundenservice/miet-und-stornobedingungen.htm

 

Die wichtigsten Punkte daraus zur ersten Orientierung:

 

Zahlungsbedingungen (Auszug)

Die Zahlung des Gesamtbetrages (einschließlich MwSt. und anderer gesondert aufgeführter Zusatzkosten) muss spätestens sechs Wochen vor der Anreise oder entsprechend der auf der Buchungsbestätigung vermeldeten Zahlungsfrist erfolgt sein. 

 

Die Zahlung erfolgt in zwei Raten: 

1.) 25 % des Gesamtbetrages der Buchung (einschließlich Zusatzleistungen) sind innerhalb von sieben Tagen nach der Buchung zu zahlen; 

 

2.) 75 % des Gesamtbetrages der Buchung (einschließlich Zusatzleistungen) sind spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag des Aufenthalts zu zahlen. 

 

Stornierungen (Auszug)

Der Mieter hat das Recht, eine Buchung zu stornieren. Die Stornierung hat in schriftlicher Form zu erfolgen und gilt ab dem Tag, an dem SWEEDS das entsprechende Schreiben erhält. Der Mieter hat das Recht, eine Buchung zu stornieren und muss dabei die folgenden Stornierungskosten berücksichtigen: 

 

1.) Bei einer Stornierung zwischen dem Buchungsdatum und 14 Wochen vor dem Anreisedatum ist ein Prozentsatz von 25 % des gesamten Buchungsbetrages zu zahlen (dabei gilt ein Mindestbetrag von 500 SEK). 

 

2.) Bei einer Stornierung zwischen 14 und 10 Wochen vor dem Anreisedatum ist ein Prozentsatz von 50 % des gesamten Buchungsbetrages zu zahlen (dabei gilt ein Mindestbetrag von 500 SEK). 

 

3.) Bei einer Stornierung zwischen 10 und 6 Wochen vor dem Anreisedatum ist ein Prozentsatz von 75 % des gesamten Buchungsbetrages zu zahlen (dabei gilt ein Mindestbetrag von 500 SEK). 

 

4.) Bei einer Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor dem Anreisedatum ist der Buchungsbetrag zu 100 % zu zahlen. 

 

Wenn bei SWEEDS keine schriftliche Stornierung eingegangen ist, ist der Mieter dazu verpflichtet, den gesamten Buchungsbetrag zu zahlen – auch wenn das Ferienhaus überhaupt nicht vom Mieter genutzt wird. 

 

Wenn der Mieter für denselben Zeitraum und zum selben Preis einen anderen Mieter für das Ferienhaus findet, bucht SWEEDS den Mietvertrag kostenlos auf den neuen Mieter um. 

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! 

 

Pro Boot ist eine Kaution von je 200 € zu hinterlegen, die bei der Übergabe zu den offiziellen Abreisezeiten zurückerstattet wird.

Die Preise enthalten die gesetzl. Mehrwertsteuer. 

                                                                        

An- und Abreise:

Anreise 

Falls nicht anders vereinbart, meldet sich der Mieter bei seiner Ankunft bei der Rezeption von SWEEDS. An der Rezeption wird eingecheckt. Dort erhält der Mieter von SWEEDS auch die Schlüssel und die Routenbeschreibung für das Ferienhaus. 

 

Am Tag der Anreise ist das Ferienhaus ab 16:00 Uhr für den Mieter bezugsfertig. Der Mieter kann das Haus nur dann vor 16:00 Uhr beziehen, wenn dies in Absprache mit SWEEDS genehmigt wurde und das Haus bereits gereinigt und verfügbar ist. 

 

Der Check-in-Schalter an der Rezeption von SWEEDS ist von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Am Anreisetag können Sie während dieser Öffnungszeiten einchecken. 

 

Der Mieter muss SWEEDS rechtzeitig informieren, wenn er nach 18:00 Uhr ankommt. Zum Einchecken wird in dem Fall ein spezieller Termin vereinbart. 

Noch ausstehende Zahlungen und eventuelle Kautionen für Boote und/oder Fahrräder müssen direkt bei der Ankunft erledigt werden.

 

Abreise 

Am Abreisetag muss der Mieter das Ferienhaus besenrein und in ordentlichem Zustand hinterlassen und bis spätestens 10:00 Uhr verlassen haben. Wird von dieser Regel abgewichen, ist dies vorab mit SWEEDS zu klären. Verlässt der Mieter das Ferienhaus nach 10:00 Uhr, hat SWEEDS das Recht, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. 

 

Der Schlüssel des Ferienhauses muss bei der Abreise an der Rezeption abgegeben, oder falls zutreffend, wieder in den Schlüsselkasten am Haus deponiert werden. 

 

Der Mieter ist dazu verpflichtet, SWEEDS vor oder am Tag der Abreise eine Endkontrolle zu ermöglichen. 

 

Falls nicht anderweitig vereinbart, übernimmt SWEEDS nach Ihrer Abreise die Endreinigung. Der Mieter muss das Ferienhaus allerdings besenrein und aufgeräumt hinterlassen. Richtlinien dazu finden Sie in der Infomappe in der Unterkunft. 

 

Der Mieter muss dafür sorgen, dass bei der Abreise alle Geräte und Möbel im und am Ferienhaus wieder an ihrem ursprünglichen Platz liegen oder stehen, so wie sie bei der Ankunft vorgefunden wurden. Alles ist gespült und aufgeräumt. Das Geschirr ist wieder ordnungsgemäß eingeräumt. Kühlschrank und Tiefkühlschrank müssen leer und sauber sein. 

Das Ferienhaus wird innerhalb von einer Woche nach der Abreise von SWEEDS kontrolliert. Sollte sich dabei herausstellen, dass das Haus nicht sauber und ordentlich hinterlassen wurde oder dass Geräte, Möbel oder Geschirr sich nicht am korrekten Platz befinden, werden dem Mieter im Nachhinein Zusatzkosten für das Aufräumen und Säubern seitens SWEEDS in Rechnung gestellt.

 

Haftung:

Häuser, Boote, Fahrräder etc. sind grundsätzlich unbeschädigt und so gesäubert zurückzugeben wie sie in Empfang genommen wurden. 

Sweeds bietet Ihnen einen unbesorgten Aufenthalt und deshalb sind Sie verpflichtet eine Schadensversicherung abzuschließen. Damit sind Schäden wie z.B. dem Inventar und der Einrichtung der Unterkunft in Höhe von max. 2.500 Euro versichert.
Die Prämie beträgt wie auch auf der Preisliste angegeben 1,9 % des Mietpreises plus Versicherungssteuer und Policekosten.

Wenn etwas an Haus, Boot oder sonstigen Gegenständen beschädigt wird oder abhandenkommt, muss der Verlust unverzüglich über das auf der o.g. Internetseite verfügbare Formular gemeldet werden. Bei nicht ordnungsgemäßer oder stark verschmutzter Rückgabe der Häuser und/oder Boote wird dieses im Nachhinein in Rechnung gestellt. 

Die Benutzung der Kanus und Boote erfolgt auf eigene Verantwortung. Wir übernehmen keine Haftung. Beim Bootfahren empfehlen wir Schwimmwesten anzulegen, die wir kostenlos zur Verfügung stellen.                                                                          

Für Kinder auf dem Fahrrad besteht in Schweden Helmpflicht.                                                                                                                                   Sollten wir ein gebuchtes Ferienhaus oder Boot aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stellen können, erstatten wir den Mietpreis zurück. Darüber hinaus können keine weiteren Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

 Angeln:

Zum Angeln benötigt man im Schärengarten keinen Angelschein.

Es müssen aber gewisse Regeln und Mindestmaße eingehalten werden:    

Für Hechte gilt "catch & release".

Es darf pro Boot/Tag ein massiger Fisch 45-75cm entnommen werden . Alle Fische darunter und darüber müssen schonend zurückgesetzt werden.                                                                                                                                        

Es dürfen keine Kühl- und Gefrierboxen mitgebracht werden !!   

"Fleischangler" sind bei uns, sowie im ganzen Schärengarten nicht willkommen!!

 

Sonstiges:

ALLE Häuser sind Nichtraucherhäuser !

Unsere Betten dürfen aus hygienischen Gründen nicht mit mitgebrachten Schlafsäcken oder ohne Bettwäsche benutzt werden.

Bettwäsche kann bei SWEEDS gemietet werden.

Es dürfen keine Haustiere ohne vorherige Buchung/Absprache mitgebracht werden.

 

Bootsmietbedingungen:

Die Bootsübergabe und ausführliche Einweisung findet generell in der 1. Mietwoche sonntags um 9.00 Uhr an unserem Bootssteg statt.

Die Rückgabe des sauberen, vollgetankten Bootes ist freitags um 17:00 Uhr ebenfalls am Bootsplatz.

 

Das gebuchte Boot wird dem Mieter sauber, seetüchtig und vollgetankt übergeben. Im Mietpreis enthalten ist die Nutzung des Bootes, der Ausrüstung sowie die Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von SEK 10.000,- / € 1000,- pro Boot, welche im Schadensfall durch den Mieter zu tragen ist.

Beim Einchecken ist vom Mieter eine Kaution von 200,- EUR pro Boot in bar zu hinterlegen, die bei Rückgabe des Bootes in sauberem und einwandfreiem Zustand unverzüglich zurückerstattet wird.

Vor Übernahme des Bootes überprüfen Mieter und Vermieter gemeinsam Zustand und Ausstattung des Bootes, ebenso bei Rückgabe.                                                                                                                                                                    Evtl. Schäden oder Verluste werden mit der Kaution verrechnet bzw. nachbelastet.

Der Mieter verpflichtet sich, keine Veränderungen am Boot und der Ausrüstung vorzunehmen, beides pfleglich zu behandeln und gereinigt zurückzugeben. Es ist nicht gestattet, mitgebrachte E-Motoren oder andere zusätzliche elektronischen Geräte zu montieren oder anzuschließen.

Alle Schäden, Kollisionen oder sonstige außergewöhnlichen Vorkommnisse oder Beanstandungen hat der Mieter unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.

Der Abschluss einer Versicherung führt nicht zu einer Haftungsfreistellung des Mieters für Schäden, die nicht von der Versicherung übernommen werden, z.B. für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen.

Dies gilt auch für Folgeschäden. 

Der Mieter hält den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter sowie Kosten privat- und strafrechtlicher Folgen im In- und Ausland frei. Der Mieter übernimmt das Boot auf eigene Verantwortung.

Ansprüche des Mieters infolge Nichtbenutzbarkeit des Bootes wegen Schäden oder Totalausfall, welche durch den Mieter, Dritte sowie durch höhere Gewalt verursacht werden, sind ausgeschlossen.

                                                                                        

Der Zeitpunkt der Übergabe kann sich infolge Reparatur- oder anderen Arbeiten verschieben. Eine Zeitdifferenz von bis zu vier Stunden gilt als vereinbart.

Die Rückgabe des Bootes erfolgt am Freitags um 17:00 Uhr. Gibt der Mieter das Boot früher als dem vereinbarten Tage ab, berechtigt ihn dies nicht den Mietpreis zu mindern.

Wird das Boot später als zum festgelegten Rückgabetag zurückgegeben wird der Tagespreis für das Boot in Rechnung gestellt.

Keinesfalls darf das Boot später zurückgegeben werden ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter.

Anweisungen zum Bootsgebrauch durch den Vermieter sind Folge zu leisten.                                                                            

 Wir empfehlen die bei uns kostenlos erhältlichen Schwimmwesten zu tragen.

 

Auf dem Wasser gelten generell 0,0 Promille Alkohol !!

 

Die Boote sind nur bei Tageslicht und sicherer Wetterprognose zu benutzen.

 

Gerichtsstand für beide Seiten ist Loftahammar.